Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrages wird durch Hinzuziehen externer Fachberater überprüft. Außerdem stehen wir in engem Kontakt mit der Einrichtung Sonnenhof Goldenstedt, um aufgetretene pädagogische Probleme mit externen Fachkräften
besprechen und um zeitnahe Lösungsansätzen finden zu können.
Wir verstehen die Qualitätsentwicklung und -sicherung als eine Leistungsaufgabe und als einen Prozess der ständigen Weiterentwicklung unserer Hilfeleistung und deren Umsetzung.
Zur Qualitätssicherung gehören:
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Dokumentation (Dienstpläne, Teamsitzungen, Aufnahmegespräche)
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Supervision (i. d. R. 10 Besprechungen / Jahr)
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Fortbildung
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Fallberatung durch externe Fachkräfte
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Verfahren der Hilfe- und Erziehungsplanung
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Beteiligungsverfahren
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Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII
Sämtliche Vorfälle mit den sich jeweils hieraus ergebenen Schritten werden sorgfältig dokumentiert um eine spätere Nachprüfbarkeit zu gewährleisten.